AGB Handwerk
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Haushaltsservice & Handwerk
Dynaev GMBH | Marke: MeinTüftler
Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | Kanton Uri | UID: CHE-146.148.688
E-Mail: hello@meintueftler.ch | +41 77 293 23 75
Diese AGB sind abrufbar unter: https://www.meintueftler.ch/de/agb/handwerk
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen im Bereich Haushaltsservice und Handwerk, die von der Dynaev GMBH unter der Marke «MeinTüftler» erbracht werden. Alleiniger Vertragspartner ist die Dynaev GMBH.
1.2 Einbeziehung durch: Online-Buchung, E-Mail, WhatsApp, Telefon.
§2 Leistungsumfang
2.1 Leistungen: Kleine Reparaturen, Möbelmontagen (IKEA/Flatpack), Malerarbeiten, Installationen ohne Bewilligungspflicht, Schreinerarbeiten, Haushaltsassistenz, allgemeine Handwerkerarbeiten.
2.2 Rechtliche Qualifikation: Werkvertrag (Art. 363 OR) bei abgrenzbarem Ergebnis; Auftrag (Art. 394 OR) bei reiner Dienstleistung ohne Erfolgsgarantie.
2.3 Gesetzliche Grenzen Elektro (NIV-konform): Dynaev GMBH erbringt elektrische Arbeiten ausschliesslich im gesetzlich erlaubten Umfang gemäss NIV (SR 734.27):
Arbeiten
Status
Leuchtmittel wechseln
Erlaubt
Schutzkleinspannung <50V AC / <120V DC (z.B. LED-Streifen, Smart-Home-Sensoren)
Erlaubt
Geräte an bestehende Steckdosen anschliessen
Erlaubt
Steckdosen installieren / Leitungen verlegen (230V/400V)
Nicht erlaubt — konzessionierter Elektriker erforderlich
Arbeiten am Sicherungskasten
Nicht erlaubt — ESTI-Bewilligung erforderlich
Geräteanschluss Festverdrahtung 230V/400V
Nicht erlaubt — ESTI-Bewilligung erforderlich
2.4 Weitere gesetzliche Grenzen:
Gasinstallationen: Ausschliesslich durch konzessionierte Gasfachleute (SVGW-Bewilligung).
Sanitär-Hauptleitungen: SVGW-Fachbewilligung erforderlich.
Tragende Bauteile: Keine Arbeiten ohne separate statische Bewilligung.
2.5 Typische MeinTüftler-Leistungen (ohne Lizenz erlaubt): Maler- und Tapezierarbeiten; Montagearbeiten (Regale, Bilder, TV-Halterungen); Möbelmontage; Verlegen von Laminat/Klick-Vinyl; Dübel- und Aufhängarbeiten; Fenster/Türen einstellen; einfache Schreinerarbeiten.
2.6 Material: Materialien und deren Kosten vereinbaren wir vor dem Kauf separat.
§3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 Besichtigung vor Ort: Eine erforderliche Besichtigung vor Ort ist kostenpflichtig und wird zu denselben Tarifen verrechnet: mindestens eine Stunde, danach je angebrochene 15 Minuten, zuzüglich der vereinbarten Anfahrt. Kosten und Bedingungen nennen wir vor der Terminvereinbarung. Bei einer Anfahrt für CHF 50 kostet eine Besichtigung von bis zu einer Stunde CHF 135; sie ist auch dann zu bezahlen, wenn Sie keine weiteren Arbeiten beauftragen. Bei einem durchgehenden Besuch werden eine anschliessende Stundenarbeit und die Besichtigung zusammengezählt; Mindeststunde und Anfahrt fallen nicht doppelt an. Die verbleibenden Aufgaben, Zeit und Budget vereinbaren wir vorher. Eine Besichtigung vor einem Projekt nach Offerte weisen wir getrennt von den Projektarbeiten aus.
Verbindlichkeit Angebot: 14 Tage.
3.2 Vertragsschluss durch schriftliche Annahme (E-Mail, WhatsApp, Online).
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Stundensätze:
Alle Preise verstehen sich in CHF.
Aktuell wird auf unsere Leistungen keine MWST erhoben.
Standard-Handwerk bei vereinbarter Stundenabrechnung: Bei vereinbarter Stundenabrechnung beträgt der Tarif CHF 85 pro Stunde für die Arbeit einer Person. Die Mindestverrechnung beträgt eine Stunde. Nach der ersten Stunde wird jede angebrochene Viertelstunde mit CHF 21.25 verrechnet. Diese Mindestverrechnung ist kein Festpreis für die Erledigung aller gewünschten Aufgaben.
Komplexe Projekte: Vor Arbeitsbeginn vereinbaren wir Umfang, Termine und Gesamtkosten gemäss Offerte. Für diese Projekte gilt der vereinbarte Projektpreis und nicht die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.
4.2 Mindestverrechnung: Bei Stundenabrechnung gilt mindestens eine Stunde. Danach wird die zusätzliche Arbeitszeit auf die nächste Viertelstunde aufgerundet, zu CHF 21.25 pro Viertelstunde. Beispiele für eine Person mit vereinbarter Anfahrt von CHF 50: Eine Stunde Arbeit kostet insgesamt CHF 135; eine Stunde und 30 Minuten Arbeit kostet insgesamt CHF 177.50. Materialien und separat vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht enthalten. Bei einer anderen vereinbarten Anfahrt ändert sich die Gesamtsumme.
4.3 Anfahrt bei Stundenabrechnung: Die Basis-Anfahrt beträgt CHF 50. Bei weiter entfernten Adressen kann der Betrag abweichen. Wir nennen vor der Buchung die gesamten Anfahrtskosten einschliesslich Fahrt und Parkgebühren. Die vereinbarte Anfahrtspauschale deckt diese Kosten ab; Fahrt und Parkgebühren werden nicht zusätzlich als Arbeitszeit verrechnet. Ist eine weitere Anfahrt nötig, vereinbaren wir deren Kosten und Bedingungen separat.
4.4 Material und separate Leistungen: Materialien und deren Kosten vereinbaren wir vor dem Kauf separat. Materialien, Umzugstransport, Entsorgung und andere separate Leistungen sind nicht automatisch im Stundentarif enthalten. Bedarf und Kosten besprechen wir vor der Auftragserteilung. In der Berechnung weisen wir Arbeit, Anfahrt und die vereinbarten Zusatzpositionen getrennt aus.
4.5 Zahlungsarten: Bar, TWINT, Kreditkarte (+3%), Rechnung nur nach Vereinbarung (netto 15 Tage).
4.6 Schätzung und zusätzlicher Aufwand: Bei Stundenarbeiten schätzen wir Dauer und Kosten vorab anhand Ihrer Beschreibung und vorhandener Fotos. Diese Schätzung ist kein Festpreis; vor Ort können Umstände sichtbar werden, die vorher nicht erkennbar waren. Können die Kosten steigen, erklären wir den Grund, zeigen Optionen auf und vereinbaren das neue Budget vor zusätzlichen Arbeiten. Bis das weitere Vorgehen vereinbart ist, pausieren wir die betroffenen Arbeiten und hinterlassen den Bereich sicher.
§5 Stornierungsbedingungen
Zeitpunkt der Stornierung
Gebühr
Mehr als 48 Stunden
Kostenlos
24–48 Stunden
25% (min. CHF 60.–)
Weniger als 24 Stunden
60% (min. CHF 100.–)
Nichterscheinen / Kein Einlass
100% (min. CHF 120.–)
§6 Pflichten des Auftraggebers
Zugang zum vereinbarten Zeitpunkt
Strom und Wasser bereitstellen
Vollständige Angaben (Wandmaterial, Leitungsführung, Bodenart)
Kinder, Tiere und fragile Gegenstände absichern
Verantwortung für Schäden durch falsche oder unvollständige Angaben
§7 Gewährleistung (Werkvertrag)
7.1 Gewährleistung gemäss Art. 367–371 OR.
7.2 Rügepflicht: Bei beweglichen Werken, die nicht unter die zwingenden Baumängelregeln fallen, sichtbare Mängel sofort bei Abnahme rügen und schriftlich innert 5 Werktagen mitteilen; verdeckte Mängel schriftlich innert 5 Werktagen nach Entdeckung. Bei unbeweglichen Werken und gesetzlich gleichgestellten Baumängeln gelten für Verträge ab 1. Januar 2026 stattdessen mindestens 60 Tage ab Ablieferung bei offenen Mängeln bzw. ab Entdeckung bei verdeckten Mängeln. Kürzere vertragliche Rügefristen sind insoweit unwirksam.
7.3 Verjährung: 2 Jahre ab Abnahme für bewegliche Sachen; bei bewusster Verschweigung von Mängeln: 10 Jahre (Art. 371 OR).
7.4 Vorrang Nachbesserung; bei Fehlschlagen: Minderung oder Schadenersatz. Soweit zwingende gesetzliche Regeln für Baumängel gelten, wird der gesetzliche Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen.
7.5 IKEA/Flatpack: Gewährleistung gilt nur für die handwerkliche Ausführung, nicht für Materialfehler des Herstellers.
§8 Haftung
8.1 Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Art. 100 Abs. 1 OR).
8.2 Haftungslimit: CHF 30'000.– pro Schadensfall.
Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten. Sämtliche Haftungsbeschränkungen, Haftungslimiten und Haftungsausschlüsse in diesen AGB gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 100 Abs. 1 OR und nicht, soweit das Gesetz eine Beschränkung ausschliesst.
8.4 Ausschlüsse: Schäden durch falsche Angaben des Auftraggebers (insb. nicht deklarierte Leitungsführung); Folgeschäden durch nicht erkannte Vorschäden; Arbeiten an IKEA/Pressspan-Möbeln.
§9 Untervergabe
Einsatz qualifizierter Subunternehmer erlaubt. Dynaev GMBH bleibt alleiniger Vertragspartner.
§10 Datenschutz
Datenbearbeitung gemäss DSG 2023. Datenschutzerklärung: https://www.meintueftler.ch/de/datenschutz
§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Silenen, Kanton Uri. Schweizer Recht.
§12 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtsgültige Regelungen ersetzt.
§13 Abwerbeverbot (Non-Solicitation)
Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter oder Subunternehmer während und für 12 Monate nach Vertragsende abzuwerben. Konventionalstrafe: CHF 2'000.– pro Fall.
§14 Freiwilliges Widerrufsrecht und gesetzliche Widerrufsrechte
14.1 Für Online- und WhatsApp-Buchungen besteht nach Schweizer Recht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Der Auftragnehmer gewährt das nachfolgend beschriebene 14-tägige Widerrufsrecht freiwillig. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unabhängig davon vorbehalten.
14.2 Der Auftraggeber (Konsument) hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
14.3 Wird ein Leistungsbeginn vor Ablauf der freiwilligen Widerrufsfrist ausdrücklich vereinbart, endet das freiwillige Widerrufsrecht mit Beginn der vereinbarten Handwerkerarbeiten. Zwingende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben davon unberührt.
14.4 Unabhängig vom Widerruf kann der Besteller bei einem Werkvertrag jederzeit zurücktreten, solange das Werk unvollendet ist; dabei sind die bereits geleistete Arbeit zu vergüten und der Unternehmer vollständig schadlos zu halten (Art. 377 OR). Günstigere Folgen eines wirksam ausgeübten freiwilligen Widerrufsrechts sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
14.5 Ein freiwilliger Widerruf kann per E-Mail oder WhatsApp an hello@meintueftler.ch | +41 77 293 23 75 mitgeteilt werden. Die Stornierungsbedingungen gemäss §5 gelten nur, soweit sie diesem freiwilligen Widerrufsrecht und zwingenden gesetzlichen Rechten nicht widersprechen.
Gesetzliche Widerrufsrechte bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen, einschliesslich bestimmter telefonisch geschlossener Verträge, richten sich unabhängig davon nach Art. 40a–40f OR. Liegen deren Voraussetzungen vor, beträgt die gesetzliche Frist 14 Tage ab Vertragserklärung und Kenntnis der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen; der Widerruf ist formfrei. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn, ein fester Termin oder die Saisonalität einer Leistung heben ein zwingendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht automatisch auf. Die gesetzlichen Rückabwicklungsfolgen nach Art. 40f OR gehen abweichenden Stornierungsgebühren gemäss §5 vor.
§15 Höhere Gewalt (Force Majeure)
15.1 Als höhere Gewalt gelten: Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strassensperrungen, Streiks, erhebliche Materialengpässe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Dynaev GMBH.
15.2 Bei höherer Gewalt: Befreiung von der Leistungspflicht ohne Haftungsfolgen. Anteilsmässige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
15.3 Unverzügliche Information des Auftraggebers; kostenfreie Neuterminierung innerhalb von 14 Tagen.
15.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage: Recht zur entschädigungslosen Auflösung für beide Parteien.
§16 Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung
16.1 Beanstandungen schriftlich an hello@meintueftler.ch | +41 77 293 23 75 — Bearbeitung innerhalb von 5 Werktagen.
16.2 Bei Mängeln gilt das Verfahren gemäss §7 (Rügepflicht, Nachbesserungsrecht).
16.3 Bei ungelösten Streitigkeiten: Schlichtungsdienst Kanton Uri. Obligatorischer Schlichtungsversuch vor Klageerhebung.
16.4 Gerichtsstand: Silenen, Kanton Uri.
Version 1.4 | Stand: 9. Oktober 2026 | Dynaev GMBH | Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | MeinTüftler — Eine Marke der Dynaev GMBH
Abrufbar unter: https://www.meintueftler.ch/de/agb/handwerk