AGB Reinigung
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Reinigung mit Abnahmegarantie
Dynaev GMBH | Marke: MeinTüftler
Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | Kanton Uri | UID: CHE-146.148.688
E-Mail: hello@dynaev.ch | +41 44 442 01 38
Diese AGB sind abrufbar unter: https://www.dynaev.ch/agb/reinigung
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Reinigungsdienstleistungen der Dynaev GMBH, Kirchstrasse 67, 6473 Silenen, Kanton Uri, UID: CHE-146.148.688.
1.2 Dynaev GMBH erbringt Reinigungsdienstleistungen unter der Marke «MeinTüftler». Alleiniger Vertragspartner ist die Dynaev GMBH.
1.3 Diese AGB gelten für B2C-Konsumenten und werden Vertragsbestandteil durch Buchungsannahme (online, telefonisch, schriftlich oder über Drittplattformen).
1.4 Die Abnahmegarantie (§3) gilt nur wenn ausdrücklich in Angebot und Auftragsbestätigung vereinbart.
§2 Leistungsumfang Reinigung
2.1 Umzugsreinigung (Endreinigung) — Standard: Gemäss Allpura-Branchenstandard umfasst die Standardreinigung folgende Bereiche:
Bereich
Pflichtleistungen
Küche
Herd vollständig entfettet, Backofen innen gereinigt, Kühlschrank gereinigt, Dunstabzug inkl. Filter
Bad/WC
Kalk- und Rostentfernung an Armaturen und Duschwänden, Fugen gereinigt, Spiegel und Sanitärkeramik streifenfrei
Fenster
Glas innen streifenfrei, Fensterrahmen, Fenstersimse, Rollläden/Lamellenstoren
Böden
Materialgerecht; Parkett/Laminat feucht, Fliesenfugen gereinigt
Allgemein
Lichtschalter, Steckdosen, Türrahmen und -griffe, Einbauschränke innen und aussen
Zusätzlich: Böden saugen/wischen; Wandschränke; Staubreinigung; Heizkörper aussen; Dübellochverschluss bis 20 Löcher (weitere: CHF 5.–/Loch).
2.2 Kostenpflichtige Zusatzarbeiten: Schimmelentfernung; Nikotinreinigung; Tierhaarentfernung (starker Befall); Extremverschmutzung; Naturstein-Spezialreinigung; Parkettböden; Aussenanlagen/Balkon/Keller; Fenster aussen.
2.3 Materialrisiko: Keine Garantie für Beschädigungsfreiheit bei: unversiegeltem Naturstein; unversiegeltem Holz; Wänden mit Kalkfarbe; antiken Armaturen; Oberflächen mit vorbestehenden Mängeln.
§3 Abnahmegarantie
3.1 Definition: Dynaev GMBH garantiert (wenn vereinbart), die Wohnung so zu reinigen, dass die offizielle Wohnungsübergabe an Vermieter/Hausverwaltung erfolgreich bestanden wird.
3.2 Voraussetzungen (alle müssen erfüllt sein):
(a) Reinigungsprotokoll wird am Reinigungstag unterzeichnet.
(b) Wohnung ist bei Reinigungsbeginn vollständig geräumt und zugänglich.
(c) Funktionierender Wasser- und Stromanschluss sind vorhanden.
(d) Wohnungsübergabe findet innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss der Reinigung statt.
(e) Zwischen Reinigung und Übergabe haben keine Dritten Arbeiten in der Wohnung ausgeführt (keine Nachverschmutzung).
(f) Bei gescheiterter Abnahme: schriftliche Meldung innert 24 Stunden mit beiliegendem Mängelprotokoll des Vermieters.
3.3 Garantieleistung: Kostenlose Nachreinigung der beanstandeten Bereiche innerhalb von 5 Werktagen nach Garantiemeldung. Kein Geldersatz, keine Preisminderung.
3.4 Ausschlüsse der Abnahmegarantie:
Vorschäden und altersbedingte Abnutzung
Schimmel in der Bausubstanz (nicht reinigungsbedingt)
Strukturschäden und defekte Sanitäranlagen
Tiefinfiltrierte Kalkschäden durch jahrelange Vernachlässigung
Flecken und Verfärbungen, die mit professionellen Reinigungsmitteln nicht entfernbar sind
Anforderungen des Vermieters, die über den Allpura-Standard hinausgehen
Nichteinhaltung einer der Bedingungen gemäss §3.2
§4 Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in CHF. Die Dynaev GMBH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Pauschalpreise (Festpreis), basierend auf Angaben des Auftraggebers.
4.2 Vorbehalt Extremverschmutzung: Bei wesentlich schlechterem Zustand als deklariert: Aufpreis CHF 70.–/Stunde/Person nach vorgängiger Ankündigung.
4.3 Stundensatz Regiearbeiten: CHF 70.– bis CHF 90.–/Stunde/Person.
4.4 Zahlungsarten: Barzahlung; TWINT; Kreditkarte (+3%).
4.5 Zahlungsfälligkeit:
Mit Abnahmegarantie: nach erfolgreicher Abnahme, spätestens 7 Tage nach Reinigung.
Ohne Abnahmegarantie: am Reinigungstag nach Abschluss.
4.6 Bei Auftragswert über CHF 500.– oder starker Verschmutzung: 50% Vorauszahlung möglich.
§5 Stornierungsbedingungen
Zeitpunkt der Stornierung
Gebühr
Mehr als 7 Werktage
Kostenlos
3–7 Werktage
25%
24–72 Stunden
50%
Weniger als 24 Stunden
80%
Wohnung nicht zugänglich / nicht geräumt
CHF 150.– + Neuterminierungsgebühr
§6 Pflichten des Auftraggebers
Wohnung vollständig geräumt (Umzugsreinigung)
Strom und Wasser uneingeschränkt verfügbar
Schlüssel oder persönlicher Zugang rechtzeitig bereitgestellt
Bei Abnahmegarantie: Übergabetermin spätestens 24 Stunden vorher mitteilen
Vollständige und korrekte Angaben zum Wohnungszustand
§7 Schlüsselverwaltung
7.1 Jede Schlüsselbergabe/-rückgabe wird mit Schlüsselprotokoll dokumentiert.
7.2 Haftung bei Schlüsselverlust: max. CHF 500.– (Schlüsselersatz, ohne Schlossersatz).
7.3 Retentionsrecht am Schlüssel bei ausstehenden Zahlungen.
§8 Haftung
8.1 Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Art. 100 Abs. 1 OR).
8.2 Haftungslimit: CHF 30'000.– pro Schadensfall.
8.3 Betriebshaftpflicht: [VERSICHERUNG — Deckungssumme und Versicherer nach Polisierung einzutragen]
§9 Reklamationsfristen
9.1 Sichtbare Mängel: Sofort bei Abnahme melden + schriftlich innert 24 Stunden per E-Mail mit Fotos an hello@dynaev.ch | +41 44 442 01 38.
9.2 Verborgene Mängel: Schriftlich innert 3 Werktagen nach Entdeckung.
9.3 Garantiefall: Meldung innert 24 Stunden nach gescheiterter Abnahme mit Vermieterprotokoll.
§10 Branchenstandard (Allpura)
Massstab für die Beurteilung der Reinigungsqualität sind die Allpura-Branchenrichtlinien sowie die mietrechtlichen Standards gemäss OR Art. 267/267a.
§11 Regelmässige Reinigung (Dauerreinigungsverträge)
11.1 Separater Dauerreinigungsvertrag.
11.2 Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende.
11.3 Abnahmegarantie gilt nicht für Dauerreinigungsverträge.
§12 Datenschutz
Datenbearbeitung gemäss DSG 2023. Datenschutzerklärung: https://www.dynaev.ch/datenschutz
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Silenen, Kanton Uri. Schweizer Recht.
§14 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtsgültige Regelungen ersetzt.
§15 Abwerbeverbot (Non-Solicitation)
Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter oder eingesetzte Subunternehmer während und für 12 Monate nach Vertragsende abzuwerben. Konventionalstrafe: CHF 2'000.– pro Fall.
§16 Widerrufsrecht bei Fernabschlüssen (Online- und WhatsApp-Buchungen)
16.1 Dieser Paragraph gilt für Verträge per Fernkommunikationsmittel (OR Art. 40a).
16.2 Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
16.3 Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis, dass die Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Reinigungsarbeiten.
16.4 Widerruf schriftlich an hello@dynaev.ch | +41 44 442 01 38. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäss §5.
§17 Höhere Gewalt (Force Majeure)
17.1 Als höhere Gewalt gelten: Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strassensperrungen, Streiks, erhebliche Krankheitsausfälle im Team sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Dynaev GMBH.
17.2 Bei höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilsmässig zurückerstattet.
17.3 Dynaev GMBH informiert unverzüglich und bietet kostenfreie Neuterminierung innerhalb von 14 Tagen an.
17.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage: Recht zur entschädigungslosen Auflösung für beide Parteien.
§18 Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung
18.1 Beanstandungen schriftlich an hello@dynaev.ch | +41 44 442 01 38 — Bearbeitung innerhalb von 5 Werktagen.
18.2 Garantiefall Reinigung: Verfahren gemäss §3.2 lit. f.
18.3 Bei ungelösten Streitigkeiten: Schlichtungsdienst Kanton Uri vor Klageerhebung.
18.4 Gerichtsstand: Silenen, Kanton Uri.
Version 1.2 | Stand: März 2026 | Dynaev GMBH | Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | MeinTüftler — Eine Marke der Dynaev GMBH
Abrufbar unter: https://www.dynaev.ch/agb/reinigung