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AGB Umzug

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Umzugsdienstleistungen

Dynaev GMBH | Marke: MeinTüftler

Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | Kanton Uri | UID: CHE-146.148.688

E-Mail: hello@dynaev.ch | +41 44 442 01 38

Diese AGB sind abrufbar unter: https://www.dynaev.ch/agb/umzug

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Umzugsdienstleistungen, die von der Dynaev GMBH, Kirchstrasse 67, 6473 Silenen, Kanton Uri, UID: CHE-146.148.688 (nachfolgend «Auftragnehmer») erbracht werden.

1.2 Dynaev GMBH erbringt Umzugsdienstleistungen unter der Marke «MeinTüftler». Ungeachtet des verwendeten Markenauftritts ist alleiniger Vertragspartner die Dynaev GMBH.

1.3 Diese AGB gelten für Konsumentinnen und Konsumenten (B2C). Sie werden Bestandteil des Vertrages durch Annahme im Rahmen der Online-Buchung, durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung per Telefon oder WhatsApp oder durch Auftragserteilung über eine Drittplattform (z.B. Movu, Umzug123).

1.4 Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist abrufbar unter https://www.dynaev.ch/agb/umzug. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Auftragsbestätigung gilt die Auftragsbestätigung.

1.5 Abweichende AGB des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Dynaev GMBH stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

§2 Leistungsumfang

2.1 Standardleistungen: Transport von Möbeln und Hausrat; Be- und Entladen des Transportfahrzeugs; Demontage und Montage von einfachen Möbelstücken (sofern gesondert vereinbart); Treppentransport.

2.2 Normalzugang: Die Kalkulation basiert auf einem maximalen Transportweg von 15 Metern zwischen Transportfahrzeug und Gebäudeeingang sowie einem funktionierenden Lift. Bei einem Transportweg von mehr als 15 Metern oder erschwertem Zugang wird ein Mehraufwand von CHF 50.– bis CHF 80.– pro Stunde und Mitarbeiter verrechnet.

2.3 Zugangszuschlag: Bei einem deklarierten Lift, der am Umzugstag nicht verfügbar ist, oder einem Tragweg von mehr als 20 Metern wird ein Zuschlag von CHF 50.– pro Stunde pro Mitarbeiter berechnet.

2.4 Parkplatz und Halteverbot: Der Auftraggeber ist verantwortlich für allfällige behördliche Bewilligungen für Halteverbote oder Parkplatzreservierungen. Entstehen Zusatzkosten durch fehlende Parkgenehmigungen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

2.5 Ausschlüsse Standardleistung: Nicht enthalten, sofern nicht separat vereinbart: Demontage/Montage von IKEA-Möbeln; Transport von Sondergegenständen (Tresore, Klaviere, Kunstobjekte); Entsorgung von Hausrat; Reinigung; Verpackungsmaterialien.

2.6 IKEA-Möbel: Bei IKEA-Möbeln übernimmt der Auftraggeber das Risiko von Beschädigungen bei Demontage und Montage, sofern kein separater Montageservice beauftragt wurde.

§3 Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebote der Dynaev GMBH sind freibleibend und basieren auf den Angaben des Auftraggebers.

3.2 Der Vertrag kommt zustande durch: schriftliche Auftragsbestätigung; Bestätigungs-E-Mail oder SMS nach Online-Buchung; ausdrückliche mündliche Auftragserteilung.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und Abweichungen innerhalb von 24 Stunden zu melden.

3.4 Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Dynaev GMBH.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in CHF. Die Dynaev GMBH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

4.2 Mehraufwand: CHF 50.– bis CHF 80.– pro Stunde und Mitarbeiter.

4.3 Wartegebühr: Wartezeiten, die durch den Auftraggeber verursacht werden (fehlende Schlüssel, versperrter Zugang), werden ab der 1. angefangenen halben Stunde mit CHF 90.– pro angefangene 30 Minuten pro Mitarbeiter verrechnet. Bei Wartezeiten von mehr als 3 Stunden ist Dynaev GMBH berechtigt, den Auftrag als storniert zu betrachten.

4.4 Zahlungsarten: Barzahlung; TWINT; Kreditkarte (+3%).

4.5 Zahlungsfälligkeit: Vor Beginn der Entladung am Bestimmungsort.

4.6 Internationale Umzüge: 70% Vorauszahlung bei Vertragsschluss.

§5 Stornierungsbedingungen

Stornierungen sind schriftlich per E-Mail oder WhatsApp einzureichen.

Zeitpunkt der Stornierung

Stornierungsgebühr

Mehr als 14 Werktage vor Umzugsdatum

Kostenlos

7–14 Werktage vor Umzugsdatum

30% des Auftragswertes

48 Stunden bis 7 Werktage

50% des Auftragswertes

Weniger als 48 Stunden

80% des Auftragswertes

Nichterscheinen / Absage am Tag

100% des Auftragswertes

§6 Pflichten des Auftraggebers

6.1 Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt verpackt und transportbereit.

6.2 Selbstverpackte Kartons und SUVA-Norm: Das Risiko für selbst gepackte Kartons liegt beim Auftraggeber. Gemäss SUVA-Vorschriften darf das Gewicht selbst gepackter Umzugskartons 25 kg pro Karton nicht überschreiten. Bei Zuwiderhandlung ist das Personal berechtigt, den Transport einzelner Kartons abzulehnen oder einen Mehraufwand zu verrechnen. Schäden an Gegenständen in Kartons über 25 kg sind von der Haftung ausgeschlossen.

6.3 Sondergüter: Schriftliche Vorabdeklaration erforderlich (Antiquitäten, Kunst, Wertgegenstände, Elektronik, Bargeld, Schmuck).

6.4 Parkerlaubnis und freier Zugang liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

6.5 Anwesenheitspflicht: Auftraggeber oder bevollmächtigte Person während des gesamten Umzugs.

§7 Haftung und Versicherung

7.1 Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Art. 100 Abs. 1 OR). Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit vereinbart.

7.2 Entschädigung zum Zeitwert (aktueller Marktwert), nicht zum Neupreis.

7.3 Haftungslimit: CHF 30'000.– pro Schadensereignis.

7.4 Versicherung: [VERSICHERUNG — nach Polisierung einzutragen: Transportversicherung (Versicherer / Policennummer / Deckungssumme) | Betriebshaftpflicht (Versicherer / Policennummer / Deckungssumme)]

7.5 Ausschlüsse: Selbst verpackte Kartons (insb. bei Überschreitung der 25-kg-Grenze); nicht deklarierte Sondergüter; Pflanzen, Tiere, Bargeld, Schmuck, Antiquitäten ohne Zusatzversicherung; IKEA/Pressspan-Möbel bei Demontage/Montage; vorbestehende Schäden.

7.6 Dynaev GMBH hat das Recht auf Reparatur vor Geldersatz.

§8 Reklamationsfristen und Schadensmeldung

8.1 Sichtbare Schäden: Sofort beim Teamleiter melden und schriftlich innert 24 Stunden (spätestens am Folgetag) per E-Mail mit Fotos an hello@dynaev.ch | +41 44 442 01 38.

8.2 Verdeckte Schäden: Schriftlich innert 8 Tagen nach Entdeckung, maximal jedoch 30 Kalendertage ab Umzugsdatum.

8.3 Die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt, dass keine sichtbaren Schäden vorhanden sind.

8.4 Bei Fristversäumnis erlischt der Anspruch auf Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig.

§9 Retentionsrecht

9.1 Zurückbehaltungsrecht am Transportgut bei Zahlungsverzug (Art. 895 ZGB).

9.2 Schriftliche Mahnung mit 30-tägiger Zahlungsfrist vor Verwertung.

9.3 Lagerungskosten CHF 15.– pro m³/Tag zu Lasten des Auftraggebers.

§10 Lagerung

Angebote zur Einlagerung erfolgen auf Basis separater AGB Lagerung der Dynaev GMBH.

§11 Buchungen über Drittplattformen (Movu, Umzug123 etc.)

11.1 Alleiniger Vertragspartner gegenüber dem Endkunden bleibt stets die Dynaev GMBH.

11.2 «MeinTüftler» ist eine Marke der Dynaev GMBH.

11.3 Eine direkte Umgehung der Plattform ist gemäss den AGB der jeweiligen Plattform untersagt.

§12 Datenschutz

Datenbearbeitung gemäss Schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG 2023). Vollständige Informationen in der Datenschutzerklärung: https://www.dynaev.ch/datenschutz

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zuständiges Gericht am Sitz der Dynaev GMBH, Silenen, Kanton Uri. Schweizer Recht, insbesondere OR und ZGB.

§14 Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtsgültige Regelungen mit möglichst gleichwertigem wirtschaftlichem Ergebnis ersetzt.

§15 Abwerbeverbot (Non-Solicitation)

Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter oder vom Auftragnehmer eingesetzte Subunternehmer während des Auftragsverhältnisses sowie für 12 Monate nach Vertragsende direkt oder indirekt privat zu beschäftigen oder abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe von CHF 2'000.– pro Fall fällig.

§16 Widerrufsrecht bei Fernabschlüssen (Online- und WhatsApp-Buchungen)

16.1 Dieser Paragraph gilt für Verträge, die ausschliesslich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden (OR Art. 40a).

16.2 Der Auftraggeber (Konsument) hat das Recht, einen im Fernabschluss geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

16.3 Mit ausdrücklicher Auftragserteilung und Terminbestätigung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis, dass die Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Umzugsarbeiten.

16.4 Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat und die Leistung am vereinbarten Datum stattgefunden hat.

16.5 Der Widerruf ist schriftlich (E-Mail oder WhatsApp) an hello@dynaev.ch | +41 44 442 01 38 zu richten. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäss §5.

§17 Höhere Gewalt (Force Majeure)

17.1 Als höhere Gewalt gelten: Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdrutsche, Schneekatastrophen im Kanton Uri), Pandemien, behördliche Anordnungen, Strassensperrungen, Streiks, Stromunterbrüche, Krieg oder Terrorakte.

17.2 Bei Eintritt höherer Gewalt wird Dynaev GMBH von der Leistungspflicht befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilsmässig erstattet.

17.3 Dynaev GMBH informiert den Auftraggeber unverzüglich und bietet eine kostenfreie Neuterminierung an.

17.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne Kostenfolge aufzulösen.

§18 Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung

18.1 Beanstandungen sind schriftlich an hello@dynaev.ch | +41 44 442 01 38 zu richten. Dynaev GMBH bearbeitet jede Reklamation innerhalb von 5 Werktagen.

18.2 Bei ungelösten Streitigkeiten steht der Schlichtungsdienst des Kantons Uri zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens zunächst eine Schlichtung zu versuchen.

18.3 Gerichtsstand: Silenen, Kanton Uri (gemäss §13).

Version 1.2 | Stand: März 2026 | Dynaev GMBH | Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | MeinTüftler — Eine Marke der Dynaev GMBH

Abrufbar unter: https://www.dynaev.ch/agb/umzug