AGB Garten
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Gartenarbeit & Aussenanlagen
Dynaev GMBH | Marke: MeinTüftler
Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | Kanton Uri | UID: CHE-146.148.688
E-Mail: hello@MeinTüftler.ch | +41 44 244 99 71
Diese AGB sind abrufbar unter: https://www.MeinTüftler.ch/agb/garten
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Dynaev GMBH erbringt Garten- und Aussenanlagenarbeiten unter der Marke «MeinTüftler». Alleiniger Vertragspartner ist die Dynaev GMBH. Diese AGB gelten für B2C- und B2B-Kunden.
§2 Leistungsumfang
2.1 Leistungen: Gartenpflege, Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt (bis 5m Höhe), Bepflanzungsarbeiten, Gartengestaltung, Saisonpflege (Frühjahr/Herbst), Schneeräumung und Winterdienst (separater Vertrag).
2.2 Anwendbare Normen: Gartenarbeiten werden nach den Richtlinien von JardinSuisse sowie nach SIA Norm 318 (Garten- und Landschaftsbau) ausgeführt.
2.3 Grenzen: Keine Baumfällung über 5m ohne Zertifizierung; keine Kanalisationsarbeiten; keine Mauerarbeiten ohne gesonderte Vereinbarung; keine Pflanzenschutzmittel mit amtlicher Bewilligungspflicht.
§3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebot nach persönlicher Besichtigung oder Fotos. Gartengestaltungskonzepte können kostenpflichtig sein (wird bei Auftragserteilung angerechnet). Verbindlichkeit Angebot: 14 Tage.
3.2 Vertragsschluss schriftlich (E-Mail, WhatsApp, Online-Bestätigung).
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF. Die Dynaev GMBH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Gartenpflege (Standard): CHF 65.– bis CHF 85.–/Stunde/Person
Gartengestaltung/Spezialarbeiten: CHF 80.– bis CHF 110.–/Stunde/Person
Mindestaufwand: CHF 100.–
Anfahrt: ±20km ab Silenen im Mindestaufwand; darüber CHF 0.80/km
Materialien und Pflanzen: Einkaufspreis + 15% Handling
Grüngutentsorgung: CHF 15.–/Sack (80L)
Zahlungsarten: Bar, TWINT, Kreditkarte (+3%)
§5 Stornierungsbedingungen
Zeitpunkt der Stornierung
Gebühr
Mehr als 48h
Kostenlos (Witterungsstornierung: immer kostenlos)
24–48h
25%
Weniger als 24h
50%
Kein Einlass / Nichterscheinen
100% Mindestaufwand
§6 Witterungsklausel
Bei Regen, Frost (unter 5°C), Sturm oder anderen widrigen Witterungsverhältnissen kann Dynaev GMBH den Termin kostenfrei verschieben. Ankündigung mindestens 2 Stunden vor geplantem Beginn. Diese Klausel gilt für gewöhnliche widrige Witterungsverhältnisse; für ausserordentliche Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdrutsche etc.) gilt §17 Force Majeure mit dem Recht zur Vertragsauflösung.
§7 Pflichten des Auftraggebers
Zugang zum Grundstück zum vereinbarten Zeitpunkt
Vollständige Information über Untergrundleitungen (Wasser, Gas, Elektro, Telekommunikation)
Angabe von Grundstücksgrenzen und empfindlichen Pflanzen
Entfernung von Hindernissen (Gartenmöbel, Spielzeug, Tiere)
Haftung für Schäden durch falsche oder unvollständige Angaben
§8 Gewährleistung Gartenarbeit (JardinSuisse-Standard)
8.1 Ortsfeste Anlagen (Fundamente, Terrassen, Mauern, Wege): 5 Jahre gemäss Art. 371 Abs. 1 OR.
8.2 Pflanzenarbeiten und bewegliche Sachen: 2 Jahre ab Abnahme.
8.3 Anwachsgarantie (Pflanzgarantie):
Bedingung
Regelung
Mit Pflegevertrag
12 Monate Anwachsgarantie (JardinSuisse-Standard: eine Vegetationsperiode)
Ohne Pflegevertrag
30 Tage ab Abnahme, nur bei nachgewiesener fachgerechter Pflege
Voraussetzung
Regelmässige Bewässerung gemäss Pflegehinweisen; Schutz vor Extremwetter
8.4 Ausschlüsse Anwachsgarantie:
Schädlings- oder Krankheitsbefall nach Pflanzung
Schäden durch Tiere (Wild, Haustiere)
Extreme Witterungsereignisse (höhere Gewalt)
Unkräuter (z.B. Fingerhirse, Quecke)
Ungeeignete Bodenverhältnisse, die trotz Besichtigung nicht erkennbar waren
Trockenheit durch unterlassene Bewässerung
Pflanzen auf ausdrücklichen Wunsch an einem ungeeigneten Standort gepflanzt
§9 Haftung
9.1 Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Art. 100 Abs. 1 OR).
9.2 Haftungslimit: CHF 30'000.– pro Schadensfall.
9.3 Betriebshaftpflicht: [VERSICHERUNG — Deckungssumme und Versicherer nach Polisierung einzutragen]
9.4 Ausschlüsse: Schäden durch nicht deklarierte Untergrundleitungen; Tierschäden nach Auftragsabschluss; Witterungsschäden nach Auftragsabschluss.
§10 Dauerverträge Gartenpflege
10.1 Saisonal (April–Oktober) oder ganzjährig verfügbar.
10.2 Mindestlaufzeit: 3 Monate.
10.3 Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende.
§11 Schneeräumung und Winterdienst
11.1 Separater saisonaler Winterdienstvertrag (Laufzeit Oktober–März).
11.2 Reaktionszeit: 2 Stunden nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung.
11.3 Streumittel: Verwendung von Streusplit gemäss USG und Gewässerschutzgesetz.
11.4 Räumungsprotokoll: Jeder Winterdienst-Einsatz wird protokolliert (Datum, Uhrzeit, Massnahmen). Das Protokoll dient als Haftungsnachweis im Schadensfall.
11.5 Haftung Winterdienst: Die Haftung des Auftragnehmers für Personenschäden infolge Glätte ist ausgeschlossen, sofern die vertraglich vereinbarten Reaktionszeiten eingehalten wurden und ein lückenloses Räumungsprotokoll vorliegt.
§12 Datenschutz
Datenbearbeitung gemäss DSG 2023. Datenschutzerklärung: https://www.dynaev.ch/datenschutz
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Silenen, Kanton Uri. Schweizer Recht.
§14 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtsgültige Regelungen ersetzt.
§15 Abwerbeverbot (Non-Solicitation)
Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter oder Subunternehmer während und für 12 Monate nach Vertragsende abzuwerben. Konventionalstrafe: CHF 2'000.– pro Fall.
§16 Widerrufsrecht bei Fernabschlüssen (Online- und WhatsApp-Buchungen)
16.1 Dieser Paragraph gilt für Verträge per Fernkommunikationsmittel (OR Art. 40a).
16.2 Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
16.3 Saisonale Dienstleistungen: Saisonale Gartenpflegeleistungen (Rasenmähen, Heckenschnitt, Winterdienst) fallen aufgrund ihrer Zeitgebundenheit unter die Ausnahmen vom Widerrufsrecht (OR Art. 40e). Mit Buchungsbestätigung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dem Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist.
16.4 Gartengestaltungsprojekte: Bei grösseren Projekten (>CHF 2'000.–, mit Konzeptphase) besteht das Widerrufsrecht bis zur Beginn der physischen Ausführungsarbeiten.
16.5 Widerruf schriftlich per E-Mail an hello@MeinTüftler.ch | +41 44 244 99 71. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäss §5.
§17 Höhere Gewalt und Witterungsereignisse (Force Majeure)
17.1 Als höhere Gewalt gelten: ausserordentliche Trockenperioden mit Wassernutzungsverboten, Schädlingskalamitäten (amtlich angeordnete Quarantänemassnahmen), Naturkatastrophen (Erdrutsche, Hochwasser im Kanton Uri), behördliche Betretungsverbote, Pandemien, Streiks, unvorhersehbare Materialengpässe.
17.2 Befreiung von der Leistungspflicht ohne Haftungsfolgen. Anteilsmässige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Kostenfreie Neuterminierung.
17.3 Winterdienst-Spezialregel: Extreme Wetterereignisse, die die Sicherheit des Personals gefährden, berechtigen zur temporären Leistungsunterbrechung.
17.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage: Recht zur entschädigungslosen Auflösung.
§18 Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung
18.1 Beanstandungen schriftlich an hello@MeinTüftler.ch | +41 44 244 99 71 — Bearbeitung innerhalb von 5 Werktagen. Bei Pflanzenausfällen: Dokumentation mit Fotos erforderlich.
18.2 Anwachsgarantie-Reklamationen: Schriftliche Meldung mit Fotodokumentation innert 5 Tagen nach Feststellung.
18.3 Bei ungelösten Streitigkeiten: Schlichtungsdienst Kanton Uri. Obligatorischer Schlichtungsversuch vor Klageerhebung.
18.4 Gerichtsstand: Silenen, Kanton Uri. Schweizer Recht.
Version 1.2 | Stand: März 2026 | Dynaev GMBH | Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | MeinTüftler — Eine Marke der Dynaev GMBH
Abrufbar unter: https://www.MeinTüftler.ch/agb/garten