AGB Garten
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Gartenarbeit & Aussenanlagen
Dynaev GMBH | Marke: MeinTüftler
Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | Kanton Uri | UID: CHE-146.148.688
E-Mail: hello@meintueftler.ch | +41 77 293 23 75
Diese AGB sind abrufbar unter: https://www.meintueftler.ch/de/agb/garten
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Dynaev GMBH erbringt Garten- und Aussenanlagenarbeiten unter der Marke «MeinTüftler». Alleiniger Vertragspartner ist die Dynaev GMBH. Diese AGB gelten für B2C- und B2B-Kunden.
§2 Leistungsumfang
2.1 Leistungen: Gartenpflege, Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt (bis 5m Höhe), Bepflanzungsarbeiten, Gartengestaltung, Saisonpflege (Frühjahr/Herbst), Schneeräumung und Winterdienst (separater Vertrag).
2.2 Anwendbare Normen: Gartenarbeiten werden nach den Richtlinien von JardinSuisse sowie nach SIA Norm 318 (Garten- und Landschaftsbau) ausgeführt.
2.3 Grenzen: Keine Baumfällung über 5m ohne Zertifizierung; keine Kanalisationsarbeiten; keine Mauerarbeiten ohne gesonderte Vereinbarung; keine Pflanzenschutzmittel mit amtlicher Bewilligungspflicht.
§3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebot nach persönlicher Besichtigung oder Fotos. Gartengestaltungskonzepte können kostenpflichtig sein (wird bei Auftragserteilung angerechnet). Verbindlichkeit Angebot: 14 Tage.
Besichtigung vor Ort: Eine erforderliche Besichtigung vor Ort ist kostenpflichtig und wird zu denselben Tarifen verrechnet: mindestens eine Stunde, danach je angebrochene 15 Minuten, zuzüglich der vereinbarten Anfahrt. Kosten und Bedingungen nennen wir vor der Terminvereinbarung. Bei einer Anfahrt für CHF 50 kostet eine Besichtigung von bis zu einer Stunde CHF 135; sie ist auch dann zu bezahlen, wenn Sie keine weiteren Arbeiten beauftragen. Bei einem durchgehenden Besuch werden eine anschliessende Stundenarbeit und die Besichtigung zusammengezählt; Mindeststunde und Anfahrt fallen nicht doppelt an. Die verbleibenden Aufgaben, Zeit und Budget vereinbaren wir vorher. Eine Besichtigung vor einem Projekt nach Offerte weisen wir getrennt von den Projektarbeiten aus.
3.2 Vertragsschluss schriftlich (E-Mail, WhatsApp, Online-Bestätigung).
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF.
Aktuell wird auf unsere Leistungen keine MWST erhoben.
Gartenpflege bei ausdrücklich vereinbarter Stundenabrechnung: Bei vereinbarter Stundenabrechnung beträgt der Tarif CHF 85 pro Stunde für die Arbeit einer Person. Die Mindestverrechnung beträgt eine Stunde. Nach der ersten Stunde wird jede angebrochene Viertelstunde mit CHF 21.25 verrechnet. Diese Mindestverrechnung ist kein Festpreis für die Erledigung aller gewünschten Aufgaben.
Gartengestaltung und komplexe Projekte: Vor Arbeitsbeginn vereinbaren wir Umfang, Termine und Gesamtkosten gemäss Offerte. Für diese Projekte gilt der vereinbarte Projektpreis und nicht die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.
Mindestverrechnung bei Stundenabrechnung: Bei einer Person, einer Stunde Arbeitszeit und einer vereinbarten Anfahrt für CHF 50 beträgt die Summe CHF 135. Wird ein anderer Anfahrtsbetrag vereinbart, ändert sich die Summe. Bei 61 bis 75 Minuten beträgt die Arbeitszeitverrechnung CHF 106.25; mit einer Anfahrt für CHF 50 ergibt dies CHF 156.25. Materialien und separat vereinbarte Zusatzleistungen sind in diesen Beispielen nicht enthalten.
Anfahrt bei Stundenabrechnung: Die Basis-Anfahrt beträgt CHF 50. Bei weiter entfernten Adressen kann der Betrag abweichen. Wir nennen vor der Buchung die gesamten Anfahrtskosten einschliesslich Fahrt und Parkgebühren. Die vereinbarte Anfahrtspauschale deckt diese Kosten ab; Fahrt und Parkgebühren werden nicht zusätzlich als Arbeitszeit verrechnet. Ist eine weitere Anfahrt nötig, vereinbaren wir deren Kosten und Bedingungen separat.
Materialien und Pflanzen: Bedarf und Kosten vereinbaren wir vor dem Kauf separat. In der Berechnung weisen wir Arbeit, Anfahrt und die vereinbarten Zusatzpositionen getrennt aus.
Grüngutentsorgung: Die Entsorgung ist nicht automatisch im Stundentarif enthalten. Bedarf und Kosten vereinbaren wir vor der Auftragserteilung separat.
Zahlungsarten: Bar, TWINT, Kreditkarte (+3%)
Schätzung für Stundenarbeiten: Bei Stundenarbeiten schätzen wir Dauer und Kosten vorab anhand Ihrer Beschreibung und vorhandener Fotos. Diese Schätzung ist kein Festpreis; vor Ort können Umstände sichtbar werden, die vorher nicht erkennbar waren. Können die Kosten steigen, erklären wir den Grund, zeigen Optionen auf und vereinbaren das neue Budget vor zusätzlichen Arbeiten. Bis das weitere Vorgehen vereinbart ist, pausieren wir die betroffenen Arbeiten und hinterlassen den Bereich sicher.
§5 Stornierungsbedingungen
Zeitpunkt der Stornierung
Gebühr
Mehr als 48h
Kostenlos (Witterungsstornierung: immer kostenlos)
24–48h
25%
Weniger als 24h
50%
Kein Einlass / Nichterscheinen
100% Mindestaufwand
§6 Witterungsklausel
Bei Regen, Frost (unter 5°C), Sturm oder anderen widrigen Witterungsverhältnissen kann Dynaev GMBH den Termin kostenfrei verschieben. Ankündigung mindestens 2 Stunden vor geplantem Beginn. Diese Klausel gilt für gewöhnliche widrige Witterungsverhältnisse; für ausserordentliche Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdrutsche etc.) gilt §17 Force Majeure mit dem Recht zur Vertragsauflösung.
§7 Pflichten des Auftraggebers
Zugang zum Grundstück zum vereinbarten Zeitpunkt
Vollständige Information über Untergrundleitungen (Wasser, Gas, Elektro, Telekommunikation)
Angabe von Grundstücksgrenzen und empfindlichen Pflanzen
Entfernung von Hindernissen (Gartenmöbel, Spielzeug, Tiere)
Haftung für Schäden durch falsche oder unvollständige Angaben
§8 Gewährleistung Gartenarbeit (JardinSuisse-Standard)
8.1 Ortsfeste Anlagen (Fundamente, Terrassen, Mauern, Wege): 5 Jahre gemäss Art. 371 Abs. 1 OR.
8.2 Pflanzenarbeiten und bewegliche Sachen: 2 Jahre ab Abnahme.
Bei unbeweglichen Werken und gesetzlich gleichgestellten Baumängeln gelten für Verträge ab 1. Januar 2026 die zwingenden gesetzlichen Rügefristen: 60 Tage ab Ablieferung bei offenen Mängeln und 60 Tage ab Entdeckung bei verdeckten Mängeln. Kürzere vertragliche Rügefristen gelten insoweit nicht. Zwingende gesetzliche Ansprüche auf unentgeltliche Nachbesserung bleiben unbeschränkt vorbehalten.
8.3 Anwachsgarantie (Pflanzgarantie):
Bedingung
Regelung
Mit Pflegevertrag
12 Monate Anwachsgarantie (JardinSuisse-Standard: eine Vegetationsperiode)
Ohne Pflegevertrag
30 Tage ab Abnahme, nur bei nachgewiesener fachgerechter Pflege
Voraussetzung
Regelmässige Bewässerung gemäss Pflegehinweisen; Schutz vor Extremwetter
8.4 Ausschlüsse Anwachsgarantie:
Schädlings- oder Krankheitsbefall nach Pflanzung
Schäden durch Tiere (Wild, Haustiere)
Extreme Witterungsereignisse (höhere Gewalt)
Unkräuter (z.B. Fingerhirse, Quecke)
Ungeeignete Bodenverhältnisse, die trotz Besichtigung nicht erkennbar waren
Trockenheit durch unterlassene Bewässerung
Pflanzen auf ausdrücklichen Wunsch an einem ungeeigneten Standort gepflanzt
§9 Haftung
9.1 Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Art. 100 Abs. 1 OR).
9.2 Haftungslimit: CHF 30'000.– pro Schadensfall.
Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten. Sämtliche Haftungsbeschränkungen, Haftungslimiten und Haftungsausschlüsse in diesen AGB gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 100 Abs. 1 OR und nicht, soweit das Gesetz eine Beschränkung ausschliesst.
9.4 Ausschlüsse: Schäden durch nicht deklarierte Untergrundleitungen; Tierschäden nach Auftragsabschluss; Witterungsschäden nach Auftragsabschluss.
§10 Dauerverträge Gartenpflege
10.1 Saisonal (April–Oktober) oder ganzjährig verfügbar.
10.2 Mindestlaufzeit: 3 Monate.
10.3 Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende.
§11 Schneeräumung und Winterdienst
11.1 Separater saisonaler Winterdienstvertrag (Laufzeit Oktober–März).
11.2 Reaktionszeit: 2 Stunden nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung.
11.3 Streumittel: Verwendung von Streusplit gemäss USG und Gewässerschutzgesetz.
11.4 Räumungsprotokoll: Jeder Winterdienst-Einsatz wird protokolliert (Datum, Uhrzeit, Massnahmen). Das Protokoll dient als Haftungsnachweis im Schadensfall.
11.5 Haftung Winterdienst: Die Haftung des Auftragnehmers für Personenschäden infolge Glätte ist ausgeschlossen, sofern die vertraglich vereinbarten Reaktionszeiten eingehalten wurden und ein lückenloses Räumungsprotokoll vorliegt.
§12 Datenschutz
Datenbearbeitung gemäss DSG 2023. Datenschutzerklärung: https://www.meintueftler.ch/de/datenschutz
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Silenen, Kanton Uri. Schweizer Recht.
§14 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtsgültige Regelungen ersetzt.
§15 Abwerbeverbot (Non-Solicitation)
Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter oder Subunternehmer während und für 12 Monate nach Vertragsende abzuwerben. Konventionalstrafe: CHF 2'000.– pro Fall.
§16 Freiwilliges Widerrufsrecht und gesetzliche Widerrufsrechte
16.1 Für Online- und WhatsApp-Buchungen besteht nach Schweizer Recht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Der Auftragnehmer gewährt das nachfolgend beschriebene 14-tägige Widerrufsrecht freiwillig. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unabhängig davon vorbehalten.
16.2 Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
16.3 Saisonale Gartenpflegeleistungen: Für Rasenmähen, Heckenschnitt und Winterdienst besteht keine allgemeine gesetzliche Ausnahme allein wegen ihrer Saisonalität. Wird ein Leistungsbeginn vor Ablauf der freiwilligen Widerrufsfrist ausdrücklich vereinbart, endet das freiwillige Widerrufsrecht mit Beginn der vereinbarten Arbeiten. Zwingende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben davon unberührt.
16.4 Gartengestaltungsprojekte: Bei grösseren Projekten (>CHF 2'000.–, mit Konzeptphase) gewähren wir ein freiwilliges Widerrufsrecht bis zum Beginn der physischen Ausführungsarbeiten. Zwingende gesetzliche Rechte und gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten.
16.5 Ein freiwilliger Widerruf kann per E-Mail oder WhatsApp an hello@meintueftler.ch | +41 77 293 23 75 mitgeteilt werden. Die Stornierungsbedingungen gemäss §5 gelten nur, soweit sie diesem freiwilligen Widerrufsrecht und zwingenden gesetzlichen Rechten nicht widersprechen.
Gesetzliche Widerrufsrechte bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen, einschliesslich bestimmter telefonisch geschlossener Verträge, richten sich unabhängig davon nach Art. 40a–40f OR. Liegen deren Voraussetzungen vor, beträgt die gesetzliche Frist 14 Tage ab Vertragserklärung und Kenntnis der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen; der Widerruf ist formfrei. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn, ein fester Termin oder die Saisonalität einer Leistung heben ein zwingendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht automatisch auf. Die gesetzlichen Rückabwicklungsfolgen nach Art. 40f OR gehen abweichenden Stornierungsgebühren gemäss §5 vor.
§17 Höhere Gewalt und Witterungsereignisse (Force Majeure)
17.1 Als höhere Gewalt gelten: ausserordentliche Trockenperioden mit Wassernutzungsverboten, Schädlingskalamitäten (amtlich angeordnete Quarantänemassnahmen), Naturkatastrophen (Erdrutsche, Hochwasser im Kanton Uri), behördliche Betretungsverbote, Pandemien, Streiks, unvorhersehbare Materialengpässe.
17.2 Befreiung von der Leistungspflicht ohne Haftungsfolgen. Anteilsmässige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Kostenfreie Neuterminierung.
17.3 Winterdienst-Spezialregel: Extreme Wetterereignisse, die die Sicherheit des Personals gefährden, berechtigen zur temporären Leistungsunterbrechung.
17.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage: Recht zur entschädigungslosen Auflösung.
§18 Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung
18.1 Beanstandungen schriftlich an hello@meintueftler.ch | +41 77 293 23 75 — Bearbeitung innerhalb von 5 Werktagen. Bei Pflanzenausfällen: Dokumentation mit Fotos erforderlich.
18.2 Anwachsgarantie-Reklamationen: Schriftliche Meldung mit Fotodokumentation innert 5 Tagen nach Feststellung.
18.3 Bei ungelösten Streitigkeiten: Schlichtungsdienst Kanton Uri. Obligatorischer Schlichtungsversuch vor Klageerhebung.
18.4 Gerichtsstand: Silenen, Kanton Uri. Schweizer Recht.
Version 1.4 | Stand: 2. Oktober 2026 | Dynaev GMBH | Kirchstrasse 67 | 6473 Silenen | MeinTüftler — Eine Marke der Dynaev GMBH
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